Fra­gen und Antworten

In die­sem Bereich fin­den Sie Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen, um Ihre Anlie­gen noch ein­fa­cher und schnel­ler klä­ren zu kön­nen. Außer­dem stel­len wir Ihnen hier sämt­li­che Doku­men­te und For­mu­la­re zum Down­load bereit, sodass Sie ohne vor­he­ri­ge Kon­takt­auf­nah­me Anträ­ge und Anfra­gen an Ihre Haus­ver­wal­tung sen­den können.

Bit­te beach­ten Sie, dass alle Anga­ben ohne Gewähr sind. Soll­ten die hier bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen von Ihrem Miet­ver­trag oder Ihrer Haus­ord­nung abwei­chen, gel­ten selbst­ver­ständ­lich die in Ihren Ver­trä­gen ver­ein­bar­ten Konditionen.

Sie sind auf Woh­nungs­su­che? Fül­len Sie ein­fach unse­re Selbst­aus­kunft aus und sen­den die­se an uns, und wir wer­den Sie auf unse­re War­te­lis­te setzten.

Miet­zah­lun­gen und Kaution

alles rund um Zahlungen

 

Wie ertei­le ich ein SEPA Last­schrift Mandat?

Um Ihre Miet­zah­lun­gen noch ein­fa­cher zu gestal­ten, bie­ten wir Ihnen an, am SEPA Last­schrift Vefah­ren teilzunehmen.

→ For­mu­lar: SEPA Last­schrift­man­dat

Mei­ne Bank­ver­bin­dung hat sich geän­dert, wie mel­de ich das?

Soll­ten Sie am Last­schrift­ver­fah­ren teil­neh­men, füllen sie bit­te umge­hend das SEPA Ein­zugs­er­mäch­ti­gung For­mu­lar aus und kreu­zen “Ände­rung der Bank­ver­bin­dung” an. Die­ses kön­nen Sie dann unter­schrie­ben an Ihre zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung senden.

Bit­te beach­ten Sie, dass Ihnen bei jeder Rück­bu­chung Gebüh­ren ent­ste­hen. Um dies zu ver­mei­den, tei­len Sie uns bit­te Ihre neue Bank­ver­bin­dung min­des­tens 14 Tage vor der nächs­ten Fäl­lig­keit mit. Wann Ihre Mie­te fäl­lig ist, kön­nen Sie ihrem Miet­ver­trag entnehmen.

→ For­mu­lar: SEPA Lastschriftmandat

Ich kann mei­ne Mie­te nicht zah­len, was tue ich jetzt?

Soll­ten Sie fest­stel­len, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Miet­zah­lung zu täti­gen oder befürch­ten Sie, die­se nicht täti­gen zu kön­nen, müs­sen Sie umge­hend die zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung kon­tak­tie­ren. Sie wird dann prü­fen, ob Sie für ein Raten­zah­lungs­pro­gramm geeig­net sind.

Bit­te beach­ten Sie, dass eine Raten­zah­lung nur mög­lich ist, wenn Sie recht­zei­tig und eigen­stän­dig Ihre Haus­ver­wal­tung kon­tak­tie­ren. Soll­te die Kon­takt­auf­nah­me erst nach Erhalt der Mah­nung erfol­gen, ist eine sol­che Ver­ein­ba­rung aus­ge­schlos­sen, und es kann zu miet­recht­li­chen Kon­se­quen­zen kommen.

Wann ist mei­ne Kau­ti­on fällig?

Wann Ihre Kau­ti­on fäl­lig ist, kön­nen Sie Ihrem Miet­ver­trag ent­neh­men. Bei wei­te­ren Fra­gen kon­tak­tie­ren Sie bit­te direkt Ihre zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung.

Wann ist mei­ne Mie­te fällig?

Wann Ihre Mie­te fäl­lig ist, kön­nen Sie Ihrem Miet­ver­trag ent­neh­men. Bei wei­te­ren Fra­gen kon­tak­tie­ren Sie bit­te direkt Ihre zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung.

Geneh­mi­gun­gen

Haus­tie­re, Unter­mie­ter, bau­li­che Veränderungen

Sind Haus­tie­re erlaubt?

Sie möch­ten ein Haus­tier adop­tie­ren und sind sich nicht sicher, ob dies erlaubt ist bzw. wel­che Schrit­te Sie hier­zu gehen müssen?

Grund­sätz­lich gel­ten die Anga­ben in dem von Ihnen geschlos­se­nen Mietvertrag. 

  • Das Hal­ten von fol­gen­den Klein­tie­ren ist, falls nicht anders im Miet­ver­trag fest­ge­hal­ten, ohne Geneh­mi­gung erlaubt: Vogel, Meer­schwein­chen, Hams­ter, Hase, Fisch
  • Für das Hal­ten ande­rer Tie­re bedarf es einer Geneh­mi­gung. Hier­zu fül­len Sie bit­te den Antrag auf Haus­tier­ge­neh­mi­gung aus und sen­den ihn per Email oder Post inklu­si­ve aller wei­te­ren Unter­la­gen (sie­he For­mu­lar) an Ihre zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung.

→ For­mu­lar: Antrag auf Haustiergenehmigung

Sind bau­li­che Ver­än­de­run­gen erlaubt?

Sie möch­ten Ihre Woh­nung bau­lich ver­än­dern, aber wis­sen nicht, ob das mög­lich ist bzw. wie Sie hier­bei vor­ge­hen müssen?

Lei­der gibt es hier­zu kei­ne grund­sätz­li­che Ant­wort, da jede bau­li­che Ver­än­de­rung zunächst einer Prü­fung durch das haus­ei­ge­ne Hand­wer­ker­team und die zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung bedarf.

Fül­len Sie hier­zu das For­mu­lar Antrag auf bau­li­che Ver­än­de­rung aus, wel­ches Sie unter­schrie­ben an Ihre zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung senden.

→ For­mu­lar: Antrag auf bau­li­che Veränderung

Wie stel­le ich einen Antrag auf bau­li­che Veränderung?

Fül­len Sie bit­te zunächst das For­mu­lar Antrag auf Bau­li­che Ver­än­de­run­gen aus und sen­den Sie es anschlie­ßend mit Unter­schrif­ten aller Haupt­mie­ter an die zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung.

Die Haus­ver­wal­tung wird Ihren Antrag prü­fen und eine Rück­mel­dung geben, ob die­se Ver­än­de­rung grund­sätz­lich mög­lich ist. Soll­te dies der Fall sein, müs­sen Sie im zwei­ten Schritt ein Ange­bot einer Fach­fir­ma ein­rei­chen. Nach aber­ma­li­ger Prü­fung und gege­be­nen­falls einem Vor-Ort-Ter­min erhal­ten Sie im Anschluss eine schrift­li­che Bestä­ti­gung oder Ableh­nung Ihres Antrags.

Für Maß­nah­men mit Rück­bau­ver­pflich­tung ist eine ange­mes­se­ne Kau­ti­on zu hinterlegen!

Bit­te rei­chen Sie zusätz­lich zum Antrag Skiz­zen, Fotos oder ande­re Doku­men­te zu den gewünsch­ten Umbau­ten ein.

→ For­mu­lar: Antrag auf bau­li­che Veränderung

Darf ich mei­ne Woh­nung / Zim­mer untervermieten?

Sie möch­ten ein­zel­ne Zim­mer oder Ihre gesam­te Woh­nung unter­ver­mie­ten? Hier haben wir ein paar Infos für Sie:

Ob eine Unter­mie­te erlaubt ist, ist abhän­gig von Ihrem Miet­ver­trag sowie wei­te­ren Fak­to­ren und bedarf daher der Ein­zel­fall­prü­fung durch die Hausverwaltung.

Fül­len Sie hier­zu bit­te den Antrag auf Unter­ver­mie­tung aus und sen­den die­sen unter­schrie­ben von allen Haupt­mie­tern inklu­si­ve Aus­weis­ko­pien aller gewünsch­ten Unter­mie­ter an Ihre zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung. Die­se wird Ihren Antrag abschlie­ßend prüfen.

→ For­mu­lar: Antrag auf Untervermietung

Wie stel­le ich einen Antrag auf Untervermietung?

Fül­len Sie bit­te das For­mu­lar Antrag auf Unter­ver­mie­tung aus und sen­den die­ses samt Unter­schrif­ten aller Haupt­mie­ter sowie Aus­weis­ko­pien aller gewünsch­ten Unter­mie­ter an Ihre zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung. Die­se wird Ihren Antrag abschlie­ßend prüfen.

→ For­mu­lar: Antrag auf Untervermietung

Haus­ord­nung

Ruhe­zei­ten, Gril­len etc.

Wann sind Ruhezeiten?

Die Ruhe­zei­ten kön­nen je nach Bezirk vari­ie­ren. Sie kön­nen Sie ihrer Haus­ord­nung entnehmen.

Häu­fig sind die Ruhe­zei­ten wie folgt:

Mon­tag — Sams­tag:
13:00 — 15:00 Uhr
20:00 — 8:00 Uhr

Sonn­tag und Fei­er­tags:
Ganz­tä­gig

 

 

War­um darf mein Fahr­rad / Kin­der­wa­gen nicht im Haus­flur stehen?

Auch wenn wir nach­voll­zie­hen kön­nen, dass es oft schwie­rig ist, einen siche­ren Auf­be­wah­rungs­ort für Fahr­rä­der oder Kin­der­wä­gen zu fin­den, dürfen die­se nicht im Haus­flur abge­stellt werden.

Für den Fall eines Bran­des müssen sämt­li­che Haus­flu­re kom­plett frei­ge­hal­ten wer­den. Beson­ders bei star­ker Rauch­bil­dung ist jeder Gegen­stand im Haus­flur eine poten­zi­el­le Gefahr, da sie nicht gese­hen wer­den und oft zu Stol­per­fal­len werden.

Dies betrifft auch sämt­li­che ande­ren Gegen­stän­de wie zum Bei­spiel Schu­he und Pflanzen.

Wo darf ich mei­nen Sperrmüll entsorgen?

Sperr­müll kann bei den Abfall­hö­fen der jewei­li­gen orts­an­säs­si­gen Ent­sor­ger z. T. kos­ten­frei abge­ge­ben wer­den. Hier gel­ten die Bestim­mun­gen der jewei­li­gen Recy­cling­hö­fe. Alter­na­tiv gibt es die Mög­lich­keit eine kos­ten­pflich­ti­ge Abho­lung zu beauftragen.

Es ist unter­sagt, Sperr­müll im Wohn­ob­jekt / Kel­ler­gän­gen, auf den Müll­stands­flä­chen, Geh­we­gen, Innen­hö­fen, Vor­gär­ten oder Stra­ßen abzu­stel­len! Wir ver­wei­sen auf unse­re Hausordnung!

Beschwer­den

Lärm­be­läs­ti­gung, Rei­ni­gung etc.

Mein Nach­bar hält die Ruhe­zei­ten nicht ein, was soll ich tun?

Um Nach­bar­schafts­streits zu ver­mei­den, emp­feh­len wir Ihnen zunächst sel­ber das Gespräch mit dem betref­fen­den Nach­barn zu suchen.

Soll­te das Gespräch nicht mög­lich sein oder die Situa­ti­on nicht ver­än­dern, wen­den Sie sich bit­te an die zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung.

Bei wie­der­hol­ter Lärm­be­läs­ti­gung ist es rat­sam, ein Lärm­pro­to­koll zu führen. Dar­in wer­den Zeit­räu­me und Art der Lärm­be­läs­ti­gung dokumentiert.

Mein Nach­bar hält die Haus­ord­nung nicht ein, was soll ich tun?

Um Nach­bar­schafts­streits zu ver­mei­den, emp­feh­len wir Ihnen zunächst sel­ber das Gespräch mit dem betref­fen­den Nach­barn zu suchen.

Soll­te das Gespräch nicht mög­lich sein oder die Situa­ti­on nicht ver­än­dern, wen­den Sie sich bit­te an die zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung.

Kündigung

Fris­ten, Nach­mie­ter, Wohnungsabnahme

Wie kündige ich mei­ne Wohnung?

Eine Kün­di­gung muss schrift­lich erfol­gen, mit Unter­schrift aller Haupt­mie­ter unter Ein­hal­tung der jewei­li­gen Kündigungsfrist.

Die Kün­di­gungs­frist ent­neh­men Sie dem Mietvertrag.

 

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Ihre Kündigungsfrist kön­nen Sie ihrem Miet­ver­trag ent­neh­men, falls
nicht anders fest­ge­hal­ten gel­ten die gesetz­li­chen Vorgaben.

Kann ich sel­ber einen Nach­mie­ter suchen?

Lei­der ist die eige­ne Nach­mie­ter­su­che bei uns nicht möglich.

Auch wenn wir die Vor­tei­le der eige­nen Nach­mie­ter­su­che erken­nen, ist uns viel dar­an gele­gen, mög­lichst jedem die glei­chen Chan­cen zu geben eine Woh­nung zu fin­den. Daher führen wir War­te­lis­ten, nach denen die Nach­mie­ter aus­ge­wählt werden.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen sich Ihre Bekann­ten, Freun­de und Fami­lie auch auf unse­re War­te­lis­te setz­ten las­sen. Hier­zu füllen Sie ein­fach die Selbst­aus­kunft aus und sen­den die­se an die jewei­li­ge Haus­ver­wal­tung.

→ For­mu­lar: Selbst­aus­kunft / Bewerbungsbogen

Was ist nach mei­ner Kündigung zu beachten?

Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung soll­ten Sie in Erfah­rung brin­gen, in wel­chem Zustand Sie die Woh­nung übergeben müssen. Die­se Infor­ma­tio­nen kön­nen Sie Ihrem Miet­ver­trag und ggf. Ihrem Über­ga­be­pro­to­koll entnehmen.

Soll­ten Sie alle auszuführenden Arbei­ten been­det haben bzw. ist abseh­bar, wann die­se Arbei­ten been­det wer­den, stim­men Sie einen Ter­min mit Ihrer zustän­di­gen Haus­ver­wal­tung zur Woh­nungs­ab­nah­me ab.

Bit­te beach­ten Sie: Soll­ten Sie kei­nen Ter­min mit der Haus­ver­wal­tung ver­ein­bart haben, wird sich die­se zum Ablauf der Kündigungsfrist bezüglich der Ter­min­ab­spra­che bei Ihnen mel­den. Soll­ten bei der Abnah­me jedoch Män­gel vor­han­den sein, die nicht mehr vor Ende der Kündigungsfrist beho­ben wer­den kön­nen, kön­nen Nutzungsgebühren für Sie anfal­len, da wir die Woh­nung in die­sem Zeit­raum nicht wei­ter ver­mie­ten können.

Mie­ter­wech­sel

Auf­nah­me und Ent­las­sung ein­zel­ner Per­so­nen in den Mietvertrag

Ist es mög­lich, dass nur einer der Haupt­mie­ter auszieht?

Es ist mög­lich, einen der Haupt­mie­ter aus dem Miet­ver­trag zu ent­las­sen, wenn es wei­te­re Haupt­mie­ter gibt. Die­ses bedarf jedoch der Einzelfallprüfung. Hier­zu füllen Sie bit­te den Antrag auf Ent­las­sung aus dem Miet­ver­trag aus und sen­den die­sen unter­schrie­ben von allen Haupt­mie­tern an die zustän­di­ge Haus­ver­wal­tung. Zusätz­lich benö­ti­gen wir die letz­ten drei Gehalts­nach­wei­se sowie die aktu­el­le Schufa Aus­kunft der fort­be­stehen­den Hauptmieter.

Bit­te beach­ten Sie: Soll­ten einer oder meh­re­re Haupt­mie­ter Sozi­al­leis­tun­gen bezie­hen, wird eine Bestä­ti­gung durch das jewei­li­ge Amt benötigt.

→ For­mu­lar: Antrag auf Ent­las­sung aus dem Mietvertrag

Kann ich einen neu­en Haut­mie­ter mit in den Miet­ver­trag aufnehmen?

Grund­sätz­lich ist dies mög­lich, bedarf jedoch der indi­vi­du­el­len Prüfung der zustän­di­gen Haus­ver­wal­tung. Hier­zu füllen Sie bit­te den Antrag auf Auf­nah­me in den Miet­ver­trag aus und sen­den die­sen samt Unter­schrif­ten aller bestehen­den Haupt­mie­ter sowie Schufa Aus­kunft, den letz­ten drei Gehalts­nach­wei­sen, Selbst­aus­kunft und Aus­weis­ko­pie des neu­en Haupt­mie­ters and Ihre Hausverwaltung.

Bit­te beach­ten Sie: Soll­te einer oder meh­re­re Haupt­mie­ter Sozi­al­leis­tun­gen bezie­hen, wird eine Bestä­ti­gung durch das jewei­li­ge Amt benötigt.

→ For­mu­lar: Antrag auf Auf­nah­me in den Mietvertrag

Män­gel­mel­dung

Ich habe Män­gel in mei­ner Woh­nung – wo mel­de ich diese ?

Haus­ver­wal­tung Frank­fur­ter Allee

Soll­ten bei Ihnen tech­ni­sche Män­gel vor­lie­gen, bit­ten wir Sie, Ihren zustän­di­gen Haus­meis­ter zu kontaktieren.

 

Fried­richs­hain:

  • Frank­fur­ter Allee 28 — 68 | Kin­zig­stra­ße | Main­zer Stra­ße | Niederbarnimstraße

Herr Zropf | Tel: 0171 64 74 943

  • Frank­fur­ter Allee 72 — 106 | Jungstraße

Herr Hof­mann | Tel: 0171 64 74 947

Mar­zahn / Ahrendsfelde:

  • Eich­hors­ter Stra­ße | Rosen­be­cker Straße

Herr Holz­mann | 0171 64 74 990

Haus­ver­wal­tung Lüdenscheider Weg

Soll­ten bei Ihnen tech­ni­sche Män­gel vor­lie­gen, bit­ten wir Sie, die jewei­li­gen Hausverwalter:innen direkt zu kon­tak­tie­ren. Die­se wer­den Ihr Anlie­gen an den Haus­meis­ter wei­ter­lei­ten. Ihre zustän­di­gen Hausverwalter:innen fin­den Sie hier.