Fragen und Antworten
In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, um Ihre Anliegen noch einfacher und schneller klären zu können. Außerdem stellen wir Ihnen hier sämtliche Dokumente und Formulare zum Download bereit, sodass Sie ohne vorherige Kontaktaufnahme Anträge und Anfragen an Ihre Hausverwaltung senden können.
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr sind. Sollten die hier bereitgestellten Informationen von Ihrem Mietvertrag oder Ihrer Hausordnung abweichen, gelten selbstverständlich die in Ihren Verträgen vereinbarten Konditionen.
Sie sind auf Wohnungssuche? Füllen Sie einfach unsere Selbstauskunft aus und senden diese an uns, und wir werden Sie auf unsere Warteliste setzten.
Mietzahlungen und Kaution
alles rund um Zahlungen
Wie erteile ich ein SEPA Lastschrift Mandat?
Um Ihre Mietzahlungen noch einfacher zu gestalten, bieten wir Ihnen an, am SEPA Lastschrift Vefahren teilzunehmen.
- Füllen Sie das Formular SEPA Lastschriftmandat aus und setzten das Häkchen bei erstmalige Erklärung.
- Anschließend senden Sie das unterschriebene Formular and Ihre zuständige Hausverwaltung.
→ Formular: SEPA Lastschriftmandat
Meine Bankverbindung hat sich geändert, wie melde ich das?
Sollten Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, füllen sie bitte umgehend das SEPA Einzugsermächtigung Formular aus und kreuzen “Änderung der Bankverbindung” an. Dieses können Sie dann unterschrieben an Ihre zuständige Hausverwaltung senden.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei jeder Rückbuchung Gebühren entstehen. Um dies zu vermeiden, teilen Sie uns bitte Ihre neue Bankverbindung mindestens 14 Tage vor der nächsten Fälligkeit mit. Wann Ihre Miete fällig ist, können Sie ihrem Mietvertrag entnehmen.
→ Formular: SEPA Lastschriftmandat
Ich kann meine Miete nicht zahlen, was tue ich jetzt?
Sollten Sie feststellen, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Mietzahlung zu tätigen oder befürchten Sie, diese nicht tätigen zu können, müssen Sie umgehend die zuständige Hausverwaltung kontaktieren. Sie wird dann prüfen, ob Sie für ein Ratenzahlungsprogramm geeignet sind.
Bitte beachten Sie, dass eine Ratenzahlung nur möglich ist, wenn Sie rechtzeitig und eigenständig Ihre Hausverwaltung kontaktieren. Sollte die Kontaktaufnahme erst nach Erhalt der Mahnung erfolgen, ist eine solche Vereinbarung ausgeschlossen, und es kann zu mietrechtlichen Konsequenzen kommen.
Wann ist meine Kaution fällig?
Wann Ihre Kaution fällig ist, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte direkt Ihre zuständige Hausverwaltung.
Wann ist meine Miete fällig?
Wann Ihre Miete fällig ist, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte direkt Ihre zuständige Hausverwaltung.
Genehmigungen
Haustiere, Untermieter, bauliche Veränderungen
Sind Haustiere erlaubt?
Sie möchten ein Haustier adoptieren und sind sich nicht sicher, ob dies erlaubt ist bzw. welche Schritte Sie hierzu gehen müssen?
Grundsätzlich gelten die Angaben in dem von Ihnen geschlossenen Mietvertrag.
- Das Halten von folgenden Kleintieren ist, falls nicht anders im Mietvertrag festgehalten, ohne Genehmigung erlaubt: Vogel, Meerschweinchen, Hamster, Hase, Fisch
- Für das Halten anderer Tiere bedarf es einer Genehmigung. Hierzu füllen Sie bitte den Antrag auf Haustiergenehmigung aus und senden ihn per Email oder Post inklusive aller weiteren Unterlagen (siehe Formular) an Ihre zuständige Hausverwaltung.
→ Formular: Antrag auf Haustiergenehmigung
Sind bauliche Veränderungen erlaubt?
Sie möchten Ihre Wohnung baulich verändern, aber wissen nicht, ob das möglich ist bzw. wie Sie hierbei vorgehen müssen?
Leider gibt es hierzu keine grundsätzliche Antwort, da jede bauliche Veränderung zunächst einer Prüfung durch das hauseigene Handwerkerteam und die zuständige Hausverwaltung bedarf.
Füllen Sie hierzu das Formular Antrag auf bauliche Veränderung aus, welches Sie unterschrieben an Ihre zuständige Hausverwaltung senden.
→ Formular: Antrag auf bauliche Veränderung
Wie stelle ich einen Antrag auf bauliche Veränderung?
Füllen Sie bitte zunächst das Formular Antrag auf Bauliche Veränderungen aus und senden Sie es anschließend mit Unterschriften aller Hauptmieter an die zuständige Hausverwaltung.
Die Hausverwaltung wird Ihren Antrag prüfen und eine Rückmeldung geben, ob diese Veränderung grundsätzlich möglich ist. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie im zweiten Schritt ein Angebot einer Fachfirma einreichen. Nach abermaliger Prüfung und gegebenenfalls einem Vor-Ort-Termin erhalten Sie im Anschluss eine schriftliche Bestätigung oder Ablehnung Ihres Antrags.
Für Maßnahmen mit Rückbauverpflichtung ist eine angemessene Kaution zu hinterlegen!
Bitte reichen Sie zusätzlich zum Antrag Skizzen, Fotos oder andere Dokumente zu den gewünschten Umbauten ein.
→ Formular: Antrag auf bauliche Veränderung
Darf ich meine Wohnung / Zimmer untervermieten?
Sie möchten einzelne Zimmer oder Ihre gesamte Wohnung untervermieten? Hier haben wir ein paar Infos für Sie:
Ob eine Untermiete erlaubt ist, ist abhängig von Ihrem Mietvertrag sowie weiteren Faktoren und bedarf daher der Einzelfallprüfung durch die Hausverwaltung.
Füllen Sie hierzu bitte den Antrag auf Untervermietung aus und senden diesen unterschrieben von allen Hauptmietern inklusive Ausweiskopien aller gewünschten Untermieter an Ihre zuständige Hausverwaltung. Diese wird Ihren Antrag abschließend prüfen.
→ Formular: Antrag auf Untervermietung
Wie stelle ich einen Antrag auf Untervermietung?
Füllen Sie bitte das Formular Antrag auf Untervermietung aus und senden dieses samt Unterschriften aller Hauptmieter sowie Ausweiskopien aller gewünschten Untermieter an Ihre zuständige Hausverwaltung. Diese wird Ihren Antrag abschließend prüfen.
→ Formular: Antrag auf Untervermietung
Hausordnung
Ruhezeiten, Grillen etc.
Wann sind Ruhezeiten?
Die Ruhezeiten können je nach Bezirk variieren. Sie können Sie ihrer Hausordnung entnehmen.
Häufig sind die Ruhezeiten wie folgt:
Montag — Samstag:
13:00 — 15:00 Uhr
20:00 — 8:00 Uhr
Sonntag und Feiertags:
Ganztägig
Warum darf mein Fahrrad / Kinderwagen nicht im Hausflur stehen?
Auch wenn wir nachvollziehen können, dass es oft schwierig ist, einen sicheren Aufbewahrungsort für Fahrräder oder Kinderwägen zu finden, dürfen diese nicht im Hausflur abgestellt werden.
Für den Fall eines Brandes müssen sämtliche Hausflure komplett freigehalten werden. Besonders bei starker Rauchbildung ist jeder Gegenstand im Hausflur eine potenzielle Gefahr, da sie nicht gesehen werden und oft zu Stolperfallen werden.
Dies betrifft auch sämtliche anderen Gegenstände wie zum Beispiel Schuhe und Pflanzen.
Wo darf ich meinen Sperrmüll entsorgen?
Sperrmüll kann bei den Abfallhöfen der jeweiligen ortsansässigen Entsorger z. T. kostenfrei abgegeben werden. Hier gelten die Bestimmungen der jeweiligen Recyclinghöfe. Alternativ gibt es die Möglichkeit eine kostenpflichtige Abholung zu beauftragen.
Es ist untersagt, Sperrmüll im Wohnobjekt / Kellergängen, auf den Müllstandsflächen, Gehwegen, Innenhöfen, Vorgärten oder Straßen abzustellen! Wir verweisen auf unsere Hausordnung!
Beschwerden
Lärmbelästigung, Reinigung etc.
Mein Nachbar hält die Ruhezeiten nicht ein, was soll ich tun?
Um Nachbarschaftsstreits zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen zunächst selber das Gespräch mit dem betreffenden Nachbarn zu suchen.
Sollte das Gespräch nicht möglich sein oder die Situation nicht verändern, wenden Sie sich bitte an die zuständige Hausverwaltung.
Bei wiederholter Lärmbelästigung ist es ratsam, ein Lärmprotokoll zu führen. Darin werden Zeiträume und Art der Lärmbelästigung dokumentiert.
Mein Nachbar hält die Hausordnung nicht ein, was soll ich tun?
Um Nachbarschaftsstreits zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen zunächst selber das Gespräch mit dem betreffenden Nachbarn zu suchen.
Sollte das Gespräch nicht möglich sein oder die Situation nicht verändern, wenden Sie sich bitte an die zuständige Hausverwaltung.
Kündigung
Fristen, Nachmieter, Wohnungsabnahme
Wie kündige ich meine Wohnung?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit Unterschrift aller Hauptmieter unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist.
Die Kündigungsfrist entnehmen Sie dem Mietvertrag.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Ihre Kündigungsfrist können Sie ihrem Mietvertrag entnehmen, falls
nicht anders festgehalten gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Kann ich selber einen Nachmieter suchen?
Leider ist die eigene Nachmietersuche bei uns nicht möglich.
Auch wenn wir die Vorteile der eigenen Nachmietersuche erkennen, ist uns viel daran gelegen, möglichst jedem die gleichen Chancen zu geben eine Wohnung zu finden. Daher führen wir Wartelisten, nach denen die Nachmieter ausgewählt werden.
Selbstverständlich können sich Ihre Bekannten, Freunde und Familie auch auf unsere Warteliste setzten lassen. Hierzu füllen Sie einfach die Selbstauskunft aus und senden diese an die jeweilige Hausverwaltung.
→ Formular: Selbstauskunft / Bewerbungsbogen
Was ist nach meiner Kündigung zu beachten?
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung sollten Sie in Erfahrung bringen, in welchem Zustand Sie die Wohnung übergeben müssen. Diese Informationen können Sie Ihrem Mietvertrag und ggf. Ihrem Übergabeprotokoll entnehmen.
Sollten Sie alle auszuführenden Arbeiten beendet haben bzw. ist absehbar, wann diese Arbeiten beendet werden, stimmen Sie einen Termin mit Ihrer zuständigen Hausverwaltung zur Wohnungsabnahme ab.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie keinen Termin mit der Hausverwaltung vereinbart haben, wird sich diese zum Ablauf der Kündigungsfrist bezüglich der Terminabsprache bei Ihnen melden. Sollten bei der Abnahme jedoch Mängel vorhanden sein, die nicht mehr vor Ende der Kündigungsfrist behoben werden können, können Nutzungsgebühren für Sie anfallen, da wir die Wohnung in diesem Zeitraum nicht weiter vermieten können.
Mieterwechsel
Aufnahme und Entlassung einzelner Personen in den Mietvertrag
Ist es möglich, dass nur einer der Hauptmieter auszieht?
Es ist möglich, einen der Hauptmieter aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn es weitere Hauptmieter gibt. Dieses bedarf jedoch der Einzelfallprüfung. Hierzu füllen Sie bitte den Antrag auf Entlassung aus dem Mietvertrag aus und senden diesen unterschrieben von allen Hauptmietern an die zuständige Hausverwaltung. Zusätzlich benötigen wir die letzten drei Gehaltsnachweise sowie die aktuelle Schufa Auskunft der fortbestehenden Hauptmieter.
Bitte beachten Sie: Sollten einer oder mehrere Hauptmieter Sozialleistungen beziehen, wird eine Bestätigung durch das jeweilige Amt benötigt.
→ Formular: Antrag auf Entlassung aus dem Mietvertrag
Kann ich einen neuen Hautmieter mit in den Mietvertrag aufnehmen?
Grundsätzlich ist dies möglich, bedarf jedoch der individuellen Prüfung der zuständigen Hausverwaltung. Hierzu füllen Sie bitte den Antrag auf Aufnahme in den Mietvertrag aus und senden diesen samt Unterschriften aller bestehenden Hauptmieter sowie Schufa Auskunft, den letzten drei Gehaltsnachweisen, Selbstauskunft und Ausweiskopie des neuen Hauptmieters and Ihre Hausverwaltung.
Bitte beachten Sie: Sollte einer oder mehrere Hauptmieter Sozialleistungen beziehen, wird eine Bestätigung durch das jeweilige Amt benötigt.
→ Formular: Antrag auf Aufnahme in den Mietvertrag
Mängelmeldung
Ich habe Mängel in meiner Wohnung – wo melde ich diese ?
Hausverwaltung Frankfurter Allee
Sollten bei Ihnen technische Mängel vorliegen, bitten wir Sie, Ihren zuständigen Hausmeister zu kontaktieren.
Friedrichshain:
- Frankfurter Allee 28 — 68 | Kinzigstraße | Mainzer Straße | Niederbarnimstraße
Herr Zropf | Tel: 0171 64 74 943
- Frankfurter Allee 72 — 106 | Jungstraße
Herr Hofmann | Tel: 0171 64 74 947
Marzahn / Ahrendsfelde:
- Eichhorster Straße | Rosenbecker Straße
Herr Holzmann | 0171 64 74 990
Hausverwaltung Lüdenscheider Weg
Sollten bei Ihnen technische Mängel vorliegen, bitten wir Sie, die jeweiligen Hausverwalter:innen direkt zu kontaktieren. Diese werden Ihr Anliegen an den Hausmeister weiterleiten. Ihre zuständigen Hausverwalter:innen finden Sie hier.